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Wärmeschutzberechnung nach der EnEV


Für alle neuen Gebäude und für alle Gebäude, die saniert werden, ist die Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) einzuhalten. In der EnEV werden die Wärmegewinne z.B. durch Sonneneinstrahlung und die Verluste durch die Fenster, Wände und Dächer Ihres Hauses einander gegenübergestellt und so ermittelt, wie hoch Ihr zukünftiger Energiebedarf ist. Dieser darf eine Größe, die vom Gebäudevolumen abhängig ist, nicht überschreiten.

Die qualifizierte Bearbeitung eines Entwurfs unter Berücksichtgung der EnEV wirkt sich positiv auf spätere Unterhaltskosten des Gebäudes aus.

 

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir prüfen, ob Ihr Gebäude diesen Vorschriften entspricht, oder was unternommen werden kann, um dort hinzukommen.


 
 
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